Tuesday, August 24, 2004
Rechtshinweis
Nach dem Datenschutzgesetz sind folgende Hinweise vorgeschrieben: Die Adressen der Mitglieder der Abiturklasse 2002 des Röntgengymnasiums Würzburg ("Ehemalige") werden in elektronischer Form gespeichert.
Zweck der Adressliste ist es,
-Ehemalige über bisherige und weitere Treffen zu informieren
-Kontaktaufnahme zwischen Ehemaligen zu unterstützen
Die gespeicherten Daten werden vom Betreiber der elektronischen Adressliste (Administrator)nur für die genannten Zwecke benutzt und nicht außerhalb des Kreises der Ehemaligen verfügbar gemacht. Die Weitergabe einer Adresse durch den Administrator an andere Ehemalige erfolgt nur nach Zustimmung des Adressinhabers. Die Weitergabe kann auch als ganze Liste in elektronischer Form oder auf Papier erfolgen. Dabei werden Vorkehrungen getroffen (z.B.: Durch ein Password geschützte Webseite, deren Password nur den Ehemaligen mitgeteilt wird. Verteilung einer CD-ROM nur an Ehemalige.) dass diese Informationen vom Administartor nur an Ehemalige weitergegeben werden. Für diese Arten der Weitergabe ist jedoch eine weitere explizite Zustimmung des Adressinhabers nötig.
Erteilung einer Erlaubnis
Die Übermittlung einer Adresse durch den Adressinhaber an den Administrator beinhaltet implizit die Erlaubnis, dass Informationen über bisherige und weitere Treffen an diese Adresse gesendet werden dürfen. Der Adressinhaber kann außerdem bei Übermittlung der Adresse oder später folgende
explizite Erlaubnisse geben:
-Erlaubnis zur Weitergabe der einzelnen Adresse auf Anfrage an andere Ehemalige
-Erlaubnis zur Weitergabe in einer Adressliste z.B. per geschützter Website (s.o.), CD-ROM o.ä. an Ehemalige
Der Adressinhaber kann diese Erlaubnisse jederzeit widerrufen.Die dazugehörige Kommunikation kann auch per eMail erfolgen, wobei der Administrator nach seinen Möglichkeiten die Authentizität des Absenders der eMail prüft. Betreiber der elektronischen Adressliste und Administrator ist Christian Laudensack.
Zweck der Adressliste ist es,
-Ehemalige über bisherige und weitere Treffen zu informieren
-Kontaktaufnahme zwischen Ehemaligen zu unterstützen
Die gespeicherten Daten werden vom Betreiber der elektronischen Adressliste (Administrator)nur für die genannten Zwecke benutzt und nicht außerhalb des Kreises der Ehemaligen verfügbar gemacht. Die Weitergabe einer Adresse durch den Administrator an andere Ehemalige erfolgt nur nach Zustimmung des Adressinhabers. Die Weitergabe kann auch als ganze Liste in elektronischer Form oder auf Papier erfolgen. Dabei werden Vorkehrungen getroffen (z.B.: Durch ein Password geschützte Webseite, deren Password nur den Ehemaligen mitgeteilt wird. Verteilung einer CD-ROM nur an Ehemalige.) dass diese Informationen vom Administartor nur an Ehemalige weitergegeben werden. Für diese Arten der Weitergabe ist jedoch eine weitere explizite Zustimmung des Adressinhabers nötig.
Erteilung einer Erlaubnis
Die Übermittlung einer Adresse durch den Adressinhaber an den Administrator beinhaltet implizit die Erlaubnis, dass Informationen über bisherige und weitere Treffen an diese Adresse gesendet werden dürfen. Der Adressinhaber kann außerdem bei Übermittlung der Adresse oder später folgende
explizite Erlaubnisse geben:
-Erlaubnis zur Weitergabe der einzelnen Adresse auf Anfrage an andere Ehemalige
-Erlaubnis zur Weitergabe in einer Adressliste z.B. per geschützter Website (s.o.), CD-ROM o.ä. an Ehemalige
Der Adressinhaber kann diese Erlaubnisse jederzeit widerrufen.Die dazugehörige Kommunikation kann auch per eMail erfolgen, wobei der Administrator nach seinen Möglichkeiten die Authentizität des Absenders der eMail prüft. Betreiber der elektronischen Adressliste und Administrator ist Christian Laudensack.